Rechtsträger gründen

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Als Rechtsträger kommen juristische Personen und Personenvereinigungen Betracht. Beim Rechtsträger ist zunächst  danach zu fragen, ob nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften die Gemeinnützigkeit erforderlich ist. Die Gemeinnützigkeit ist eine Art Status, welcher von dem Finanzamt verliehen wird, wenn der Träger besondere förderungswürdige Zwecke erfüllt. Diese Zwecke sind die Förderung der Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.

 

Unter diesen Zweck fällt regelmäßig der Betrieb einer Kita. Ferner ist beim Rechtsträger darauf zu achten, wie die jeweiligen Vereinsregistergerichte sich zu der Eintragungsfähigkeit einer Kita in der Rechtsform eines Vereins äußern. Im Land Berlin sieht das Kammergericht Berlin durch den Betrieb einer Kita eine unternehmerische Tätigkeit begründet. Daher kommt eine Eintragung eines Vereins als Kita nicht in Betracht, weil als Verein nur so genannte ideelle Vereinszwecke eintragungsfähig sind. Da im Land Berlin auch die Gemeinnützigkeit Voraussetzung für die Betriebserlaubnis einer Kita (gutscheinfinanzierte Kita) ist, kommen im Land Berlin nur gemeinnützige Kapitalgesellschaften als Rechtsträger in Frage.

 

Im Rahmen des Grundlagenseminars zeigen wir das Für und Wider der verschiedenen Rechtsträger auf und erläutern detailliert die einzelnen Schritte der Gründung.

 

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