Konzepte erarbeiten

Planung Konzepte Rechtsträger Betreuungsvertrag Anstellungsvertrag

 

Ihre umfassenden Konzepte sind Grundlagen für Ihre Kitagründung. Benötigt werden ein pädagogisches Konzept, ein Trägerkonzept, ein Kinderschutzkonzept und ein Finanzkonzept.

Das pädagogische Konzept

Das pädagogische Konzept ist Ihre erste Visitenkarte gegenüber der Kitaaufsicht. Es bildet Ihren Leitfaden bei der Bauplanung, bei den Einkäufen und Einrichtungen, bei Bewerbungsgesprächen mit künftigen Erziehern und bei den Gesprächen mit künftigen Eltern, also Ihren künftigen Kunden. Es bildet Ihre rechtliche Absicherung im laufenden Betrieb und ist Werkzeug zur Qualitätissicherung. Ihre pädagogische Konzeption ist ein sich in ständiger Veränderung befindliches Dokument. Im pädagogischen Konzept werden die Rahmenbedingungen der Einrichtung, das Bild vom Kind, die pädagogische Ausrichtung der Einrichtung und die Rolle der Erzieher, die Ziele der pädagogischen Arbeit und Bildungsbereiche, der Tagesablauf und die Organisation von Schlaf/Ruhe, Inklusion, sozialräumliche Vernetzung und vieles mehr dargestellt.

Das Finanzkonzept

Im Rahmen des Finanzkonzeptes sind über die Finanzierung und laufenden Kosten über einen längeren Zeitraum zu berichten. Die Finanzierungskosten sind regelmäßig einmalige Kosten, welche sich aus der Finanzierung des Umbaus/Aufbaus oder Neubaus der Kita ergeben. Dabei ist darzustellen, wie hoch diese Investitionskosten sind und wie diese Investitionskosten finanziert werden. Dabei kommen Eigenmittel, Fremdmittel und Fördermittel in Betracht. Bei den laufenden Kosten sind die laufenden Einnahmen den laufenden Ausgaben gegenüber zu stellen. Die laufenden Einnahmen setzen sich zum größten Teil aus den Kostenerstattungen des Landes und zu einem weiteren Teil aus sonstigen Einnahmen, wie Beiträge von Fördervereinen, Spenden oder Zuzahlungen zusammen. Die Kostenerstattungen des Landes sind regelmäßig von dem Alter des Kindes und dem Betreuungsumfang abhängig sowie von Zuschlägen, wie Integrationszuschläge oder Zuschläge für nicht deutschsprachiger Herkunft oder anderen Sozialzuschlägen. Bei den Ausgaben stellen die Personalkosten regelmäßig die größte Kostengruppe dar. Hier regeln die landesrechtlichen Vorschriften wieviel pädagogisches Fachpersonal pro Kind einzusetzen ist und wer pädagogisches Fachpersonal ist. Ferner regeln die landesrechtlichen Vorschriften wie an anderer Stelle erwähnt, wie pädagogische Nutzfläche pro Kind zur Verfügung zu stellen ist. Davon abhängig ist wiederum die Höhe der Mietkosten bzw. bei eigengenutzter Immobilie die Höhe der Abschreibungen. Die laufende Finanzierung ist regelmäßig über einen längeren Zeitraum von mehreren Jahren darzustellen, da sich auf Grund des Alters der Kinder die Einnahmen des Kitaträgers und die Ausgaben auf Grund des unterschiedlichen Personaleinsatzes stets variabel sind.

Das Trägerkonzept

Das Trägerkonzept ist Ihre zweite Visitenkarte gegenüber der Kita-Aufsicht. Es ist Ihr Leitfaden bei Bewerbungsgesprächen mit künftigen Erziehern, bei Gesprächen mit Behörden und anderen Einrichtungen im Sozialraum und es bildet im laufenden Betrieb Ihre Orientierungshilfe zur Personalentwicklung und Qualitätssicherung. In das Trägerkonzept gehören die Geschichte und die Struktur des Trägers und eventuell auch ein Organigramm. Im Trägerkonzept wird beschrieben, wie der Träger die sich aus der pädagogischen Konzeption ergebende Arbeit der Kitaeinrichtung unterstützt.

Kinderschutzkonzept

Kita´s haben einen Schutzauftrag (§ 8 a KJHG). Das heißt Sie tragen Verantwortung für das Kindeswohl und müssen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung intervenieren. Das umfasst eine Risikoeinschätzung, die Bildung und Erziehung der Eltern (Hilfe zur Selbsthilfe), die Kontrolle und eventuelle Meldung an das Jugendamt. Der Kita-Aufsicht ist im Rahmen der Beantragung einer Betriebserlaubnis ein Kinderschutzkonzept vorzulegen, welches beschreibt wie in der neuen Einrichtung der Schutzauftrag konkret umgesetzt wird, die Kinder (UN Kinderrechtskonvention, Vorgaben der Landesjugendämter) berücksichtigt werden und wie die Beteiligungsrechte sichergestellt werden (Beschwerdemanagement)

 

 

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