18 März.2015

Stadt muss für fehlende Kita-Plätze zahlen

Kindererziehung und Berufstätigkeit sollen besser miteinander vereinbar sein. Seit August 2013 haben Eltern deshalb ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Kann die Kommune keinen Platz bereitstellen, muss sie Schadenersatz leisten.


Kein Platz im Kindergarten

Viele Gemeinden haben es versäumt, den Kita-Ausbau zügig voranzutreiben. Noch immer fehlen an vielen Orten Kindergartenplätze. Für Eltern, vor allem für die Mütter, wird es zum Problem, wenn sie nach der Kindererziehungszeit wieder zurück in ihren Beruf möchten. Finden sie keinen Platz im Kindergarten, in dem die Kinder halb- oder ganztags betreut werden, ist die Arbeitsaufnahme nicht möglich. Finanzielle Einbußen bis hin zum Verlust des freigehaltenen Arbeitsplatzes können die Folge sein.

So erging es drei Müttern in Leipzig. Die Stadt war nicht in der Lage, für ihre Kinder einen Platz im Kindergarten bereitzustellen, obwohl sie aufgrund des neuen Gesetzes dazu verpflichtet ist. Die Mütter mussten aufgrund der nicht gewährleisteten Kinderbetreuung länger zuhause bleiben und ihre Kinder betreuen, als sie das ursprünglich geplant hatten. Sie erhoben Klage gegen die Stadt, um ihr Recht auf einen Platz im Kindergarten durchzusetzen und wenigstens den entgangenen Verdienst ersetzt zu bekommen.

Städte haften für verzögerten Kita-Ausbau
Das Gericht gab den Klägerinnen recht. Die Stadt muss den finanziellen Schaden tragen, wenn sie den Kita-Ausbau nicht genügend vorantreibt, um den Bedarf zu decken. Im Fall der Mütter aus Leipzig bedeutet das Urteil, dass die Stadt insgesamt 15.000 Euro für den Verdienstausfall zu zahlen hat. Für das Gericht spielte es keine Rolle, dass die Stadt Leipzig nach eigener Einschätzung ihrem gesetzlichen Auftrag zur Schaffung von ausreichend Kindergartenplätzen nachgekommen sei. Der Mangel an Plätzen im Kindergarten sei entstanden, weil der Kita-Ausbau von privaten und freien Trägern nicht im geplanten Ausmaß erfolgt sei. Dem hielt das Gericht gegenüber, dass eine Kommune vorsorgen müsse, damit auch nicht vorhersehbarer Bedarf befriedigt werden könne.

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste seiner Art. Auch andere Kommunen kamen ihrem Auftrag zum Kita-Ausbau nicht in vollem Umfang nach. Bislang wurden jedoch immer einvernehmliche Lösungen gefunden, sodass betroffene Eltern einen Kindergartenplatz in einem anderen Ortsteil oder ersatzweise bei einer Pflegemutter fanden. Auch wenn das Leipziger Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird es bereits jetzt als Stärkung des Elternwillens gesehen. Weitere Prozesse um den Mangel an Plätzen im Kindergarten und den Kita-Ausbau in anderen Gemeinden dürften deshalb zu erwarten sein.

Autor: Martin Müller-Spickermann

 

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